Bad Freienwalde (Oder) ist eine Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland) und staatlich anerkanntes Moorheilbad sowie nördliches Zentrum der Märkischen Schweiz.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
12.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16259
Vorwahl
03344
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Freienwalde (Oder) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Freienwalde und seiner Umgebung gibt es zwei bedeutende Bebauungsprojekte:
- Ein Mega-Bauprojekt in Leuenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Höhenland, das auf einer Brachfläche zwischen der Berliner-Bahnhofstraße und der Gartenstraße entstehen soll. Hier sind Wohnungen und Geschäfte geplant, um dem Ort eine neue Mitte zu geben.
- Der umstrittene Energiepark in Hohensaaten, der verschiedene Varianten umfasst, einschließlich einer reinen Photovoltaikanlage, einer reinen Windkraftanlage und einer Hybridvariante. Die Hybridvariante, die von den Planern und dem Bürgermeister favorisiert wird, würde auf etwa 95 Hektar Fläche errichtet werden, was deutlich weniger als die ursprünglich geplante Fläche von 370 Hektar Waldrodung ist. Die Stadtverordneten sollen über den Bebauungsplan abstimmen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.